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Erklärung zur Barriere-freiheit in Leichter Sprache

Das ist die Erklärung zur Barriere-freiheit vom BS GUV
in Leichter Sprache.
Wir haben diesen Text am 22. September 2020 geschrieben.

Im Text finden Sie diese Informationen: 

  1. Einleitung
  2. Erfüllen wir die Regeln zur Barriere-freiheit?
  3. Was ist nicht barriere-frei auf unserer Internet-seite?
  4. Mit wem können Sie über die Barriere-freiheit von unserer Internet-seite sprechen?

 

 

 

Der BS GUV ist eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind Behörden und Ämter.
Öffentliche Stellen sind sehr wichtig für die
Menschen.
Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige
Aufgaben.
Auch Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und deshalb müssen die Internet-seiten von öffentlichen Stellen
barriere-frei sein.
 

 

 

Barriere-frei Internet-seite bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen können
die Internet-seite benutzen.

 

Für die Barriere-freiheit von Internet-seiten gibt es
Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:
     Barriere-freie-Informations-technik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel auch:
     Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere-freiheit
     auf ihrer Internet-seite haben.

Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere-freiheit
vom BS GUV.
Die Erklärung gilt für diese Internet-seite: www.bs-guv.de

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2. Erfüllen wir die Regeln zur Barriere-freiheit?

Am 26. August 2020 haben wir unsere Internet-seite genau geprüft.
Wir haben geprüft:
     Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-seite?
Das Ergebnis von der Prüfung war:
     Unsere Internet-seite ist noch nicht ganz barriere-frei.
     Manche Regeln zur Barriere-freiheit erfüllen wir schon.
     Manche Regeln erfüllen wir noch nicht.

Wir wollen die Barriere-freiheit von unserer Internet-seite verbessern.
Wir wollen unsere Internet-seit für alle Menschen barriere-frei machen.
Deshalb überarbeiten wir unsere Internet-seite.
Leider dauert das einige Zeit.
Deshalb sind ein paar Dinge noch nicht barriere-frei.

3. Was ist nicht barriere-frei auf unserer Internet-seite?

Hier beschreiben wir die Barriere auf unserer Internet-seite.

PDF-Dokumente
PDF ist der Name für eine bestimmte Art von Dokumenten.
Viele Dokumente auf unserer Internet-seite sind PDF-Dokumente.
Zum Beispiel Informations-hefte.
Für die Barriere-freiheit von PDF-Dokumenten
gibt es bestimmte Regeln.
Diese Regeln erfüllen wir noch nicht.

Formulare
Wir haben verschiedene Formulare auf
unserer Internet-seite.
Formulare sind Dokumente zum Ausfüllen.
Leider können wir unsere Formulare noch
nicht ganz barriere-frei machen.
Aber wir arbeiten daran.
Sie wollen ein Formular von uns benutzen?
Und das Formular muss barriere-frei sein?
Dann schreiben Sie eine E-Mail an: barrierefreiheitbs-guv.de.

Untertitel
Nicht alle Videos auf unserer Internet-seite haben Untertitel.
Untertitel sind kurze Texte unten am Bildrand.
Untertitel zeigen hörbare Informationen als Text an.
Zum Beispiel die Gespräche von den Menschen im Video.
Menschen mit einer Hör-behinderung können diese Gespräche
nicht hören.
Durch die Untertitel können die Menschen die Gespräche aber lesen.
Leider haben noch nicht alle von unseren Videos Untertitel.

Audio-deskriptionen
Die  Videos auf unserer Internet-seite haben noch keine
Audio-deskription.
Eine Audio-deskription ist eine Hör-version von einem Video.
Bei einer Audio-deskription beschreibt eine Stimme das Video.
Menschen mit einer Seh-behinderung könenn das Video nämlich
nicht sehen.
Durch die Audio-deskription können die Menschen
die Beschreibung vom Video hören.
So können die Menschen das Video trotzdem verstehen.
Leider haben unsere Videos noch keine Audio-deskription.

Alternativ-texte
Ein Alternativ-text ist eine Bild-beschreibung.
Menschen mit einer Seh-behinderung
können die Bilder nicht sehen.
Aber viele von diesen Menschen benutzen
spezielle Vorlese-programme.
Diese Vorlese-programme heißen: Screen-Reader.
Das spricht man so aus: Skrien Rieder.
Die Vorlese-programme erkennen die Alternativ-texte.
Und die Vorlese-programme lesen die Alternativ-texte dann vor.
So können auch Menschen mit einer Seh-behinderung
die Bilder verstehen.
Leider haben noch nicht alle Bilder auf unserer Internet-seite
einen barriere-freien Alternativ-text.

Volltext-Alternativen
Eine Volltext-Alternative ist ein schriftlicher Text.
Der Text beschreibt zum Beispiel ein Video.
Oder eine Hör-datei.
Menschen mit einer Hör-behinderung können diese Beschreibung lesen.
Menschen mit einer Seh-behinderung können sich die Beschreibung
von einem speziellen Vorlese-programm vorlesen lassen.
So können auch Menschen mit Behinderung das Video verstehen.
Oder die Hör-datei.
Leider haben unsere Videos und unsere Hör-dateien
noch keine Volltext-Alternative.

Bedienung über Bewegung
Für manche Dinge auf unserer Internet-seite muss der Benutzer
das Gerät bewegen.
Zum Beispiel das Handy.
Oder das Tablet.
Oder der Benutzer muss eine bestimmte Bewegung machen.
Aber einige Menschen mit Behinderung können diese Bewegungen
vielleicht nicht machen.
Deshalb müssen diese Dinge auch über die Tastatur funktionieren.
Leider funktionieren manche Dinge auf unserer Internet-seite 
noch nicht über die Tastaur.

Informationen in Leichter Sprache
Wir haben schon einige Informationen in Leichter Sprache
auf unserer Internet-seite.
Aber wir haben noch nicht genug Informationen in Leichter Sprache.
Daran arbeiten wir.

Informationen in Gebärden-sprache
Wir haben noch keine Informationen in Deutscher Gebärden-sprache
auf unserer Internet-seite.
Daran arbeiten wir.

4. Mit wem können Sie über Barriere-freiheit von unserer Internet-seite sprechen?

Sie haben Probleme mit unserer Internet-seite?
Sie wollen eine Barriere melden?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere-freiheit von unser Internet-seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an: 
     barrierefreiheitbs-guv.de

Wir haben gemeinsam keine Lösung für das Problem gefunden?
Und Sie wollen sich beschweren?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-stelle
vom Land Niedersachsen melden.
Die Schlichtungsstelle klärt Streits zum
Thema Barriere-freiheit.
Die Schlichtungs-stelle klärt Streits
zwischen Menschen mit Behinderung
und öffentlichen Stellen.

Sie müssen kein Geld für die Arbeit von der Schlichtungs-stelle
bezahlen.
Und Sie brauchen keine Anwältin und keinen Anwalt.
Die Schlichtungs-stelle gehört zum Büro von der
Landes-beauftragten für Menschen mit Behinderung.
Der lange Name von der Schlichtungs-stelle ist:
     Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der
     Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim
     Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und
     Gleichstellung
Sie können sich direkt bei der Schlichtungs-stelle melden.

Die Besucher-adresse von der Schlichtungs-stelle ist:
     Hannah-Arendt-Platz 2
     30159 Hannover

Die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-stelle ist: 
     schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de  

Die Fax-nummer von der Schlichtungs-stelle ist:
     05 11 12 09 94 01 0

Die Post-adresse von der Schlichtungs-stelle ist:
     Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der
     Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim
     Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und
     Gleichstellung
     Postfach 141
     30001 Hannover

Mehr Informationen zur Schlichtungs-stelle finden Sie 
auf dieser Internet-seite:
https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle_node.html 

Achtung: Sie verlassen dann die Internet-seite vom BS GUV.
Die Informationen sind dann nicht mehr in Leichter Sprache.

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